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Dolmetscher- und Übersetzerhonorare

Der Preis für eine Übersetzung oder einen Dolmetscheinsatz ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer frei verhandelbar. Für die Übersetzung von sprachlich und fachlich anspruchsvollen Texten oder von Texten, die einen hohen Formatierungsaufwand erfordern, wird ein höherer Preis festgesetzt als für gemeinsprachliche und nicht so aufwändige Texte.

Aus kartellrechtlichen Gründen darf der BDÜ keine Preisempfehlungen abgeben, verweisen jedoch gerne auf den regelmäßig erscheinenden Honorarspiegel für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen in der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 2019, der für sehr viele Sprachrichtungen die durchschnittlich gezahlten Preise abbildet; zu erwerben über die BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft; ISBN: 9783938430712.

Gerne weisen wir an dieser Stelle auch auf die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) genannten Preise hin, die oft als Richtschnur bei Preisverhandlungen nicht nur im Fachgebiet Recht herangezogen werden. Für die Kalkulation von Übersetzungen sind die unten genannten Sätze Grundlage; eine Normzeile entspricht 55 Anschlägen inklusive Leerzeichen in der Zielsprache (Preise in EUR):

  • Datei, editierbar, Sprache einfach: 1,80 netto pro (angefangener) Normzeile
  • Datei, nicht editierbar (PDF oder Papier), Sprache einfach: 1,95 netto pro (angefangener) Normzeile
  • Datei, editierbar, Sprache schwer (Fachsprache, Zeitdruck u.a.): 1,95 netto pro (angefangener) Normzeile
  • Datei, nicht editierbar (PDF oder Papier), Sprache schwer: 2,10 netto pro (angefangener) Normzeile

Für Dolmetschleistungen werden im Justizvergütungsgesetz (JVEG) die folgenden Sätze genannt (Preise in EUR):

  • Dolmetschen: 85,00 netto pro angefangener Stunde
  • Übersetzung aus Aufzeichnung oder Überprüfung von Schriftstücken ohne deren Übersetzung: 85,00 netto pro angefangener Stunde

In Deutschland üblich: Wortpreis und Zeilenpreis

Übersetzungen werden in Deutschland üblicherweise auf der Grundlage einer Zeile berechnet, die in der Regel aus 50 bis 55 Anschlägen (mit Leerzeichen) besteht. Für die Ermittlung der Zeilenzahl gibt es spezielle Zeilenzählprogramme.

Die Übersetzung kann ausgehend vom Ausgangs- oder Zieltext abgerechnet werden. Dabei wird der Ausgangstext im Allgemeinen für die Angebotskalkulation herangezogen. Da es in Deutschland traditionell eher üblich ist, den übersetzten Text abzurechnen, wird bei der Erstellung eines Festpreisangebotes je nach Sprachkombination ein Aufschlag bzw. Abzug vom Ausgangstext berücksichtigt.

Wurde vom Kunden kein Festpreisangebot angefordert, rechnen die meisten Übersetzer ihr Arbeitsergebnis, also den Zieltext ab.

Eine Abrechnung nach Seiten ist nur bei literarischen Übersetzungen üblich.

Zuschläge

Bei Übersetzungen, die sehr schnell oder übers Wochenende angefertigt werden müssen, fällt unter Umständen ein höherer Zeilenpreis oder ein Eil- bzw. Wochenendzuschlag an, der im Einzelfall zu verhandeln ist. Bei Eilübersetzungen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, sollte berücksichtigt werden, dass das in der Kürze der Zeit erzielte Ergebnis möglicherweise nicht die erwartete Qualität aufweist.

Korrekturlesen, Lektorat, redaktionelle Tätigkeiten

Die Korrektur einer Übersetzung wird nach Stunden abgerechnet. Gleiches gilt für Lektorats- und Redaktionsarbeiten.

Vergütung von Dolmetscheinsätzen

Dolmetschleistungen werden nach Stunden bzw. Tagessätzen abgerechnet. Im Preis enthalten sind u. a. das Dolmetschhonorar, Reisekosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Verbands der Konferenzdolmetscher im BDÜ im Glossar Dolmetschen von A - Z.


Für alle Leistungen gilt, dass der Preis im Voraus zwischen Übersetzer/Dolmetscher und Auftraggeber festzusetzen ist, um Streitigkeiten bezüglich des Honorars auszuschließen.


Justiz

Bei Übersetzungen und Dolmetscheinsätzen im Bereich der Justiz findet das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) Anwendung. Das JVEG ist die einzige Quelle, in der Preise für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen gesetzlich geregelt sind. 

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