Dolmetschen im Gesundheits- und Gemeinwesen
Dolmetschen bei Behörden, religiösen Einrichtungen, im Gesundheitswesen
"Dolmetscherpools" gibt es in Städten, Kreisen und Gemeinden - oft sind sie besetzt mit Laiendolmetschern, die passendere Bezeichnung ist "Sprachhelfer" oder "Sprachbegleiter". Was ist der Unterschied zwischen einem professionellen Dolmetscher oder Sprachmittler im Vergleich zu einem Sprachbegleiter? Woran erkennt man das? In welchen Situationen ist es unumgänglich, einen erfahrenen und ausgebildeten Dolmetscher an seiner Seite zu haben? Was kostet so ein Dolmetscher und wer übernimmt die Kosten?
Wir wollen das Bewusstsein für die verantwortungsvolle Rolle von Dolmetschern im Gesundheits- und Gemeinwesen schärfen. Sie finden hier Hinweise und Empfehlungen zum Einsatz von Dolmetschern im Gemeinwesen. Sie sind für Mitarbeiter in Bundesbehörden, Landesbehörden und auf kommunaler Ebene ebenso hilfreich wie für gemeinnützige Organisationen, Initiativen, Vereine sowie für deutsche und ausländische Staatsbürger und deren Angehörige.Sie finden all diese Informationen auch zum Download in den Broschüren Dolmetschen im Gemeinwesen und Dolmetschen im Gesundheitswesen.
Professionelle Dolmetscher oder Laiendolmetscher?
Professionelles Dolmetschen im Gemeinwesen setzt eine gezielte mehrjährige Ausbildung im Bereich Dolmetschen (u.a. Dolmetschtechniken und -strategien, berufsethische Prinzipien), fachsprachliche Kenntnisse im Bereich Behörden und öffentliche Verwaltung in Deutsch ebenso wie in der Fremdsprache, sowie Kenntnisse des deutschen Behörden- und Verwaltungssystems voraus. Beim Dolmetschen im Gesundheitswesen ist es ebenso, nur dass hier vertiefte Kenntnisse im medizinischen Bereich gefragt sind.
Dolmetschen ist ein hochkomplexer Prozess, für den je nach Einsatzbereich relevante Kompetenzen erworben und stetig trainiert werden müssen – für professionelle Dolmetscher eine Selbstverständlichkeit. Das betrifft selbstverständlich auch Gebärdensprachdolmetscher, es gibt hier keine Unterschiede. Der Einsatz von Laiendolmetschern wie Verwandten (auch Kindern), Freunden, Bekannten oder Mitarbeitern vor Ort, die im Dolmetschen nicht aus- bzw. fortgebildet sind (z. B. zweisprachigen Behördenmitarbeiter), bedeutet unter Umständen eine Verletzung der Vertraulichkeit gegenüber der betroffenen Person, die auch rechtliche Folgen haben kann. So verfügen Laiendolmetscher in der Regel weder über die notwendigen sprachlichen Kenntnisse in Deutsch bzw. der Fremdsprache noch über die für die Dolmetschtätigkeit gerade in diesem Bereich relevanten Kompetenzen (Transparenz, Un- bzw. Allparteilichkeit, Verschwiegenheit, Kulturmittlung). Auch die Haftungsfrage und andere Versicherungsaspekte sind hier wichtig.
Empfehlungen für eine gelungene Kommunikation
- Laden Sie den Dolmetscher 10–20 Minuten vorher zu einem kurzen Vorgespräch, um die Dolmetschsituation vorzubereiten.
- Planen Sie zudem einen zeitlichen Puffer für ein ggf. notwendiges kurzes Nachgespräch mit dem Dolmetscher ein (5-10 Minuten)
- Stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten Blickkontakt halten können. Das gelingt am besten bei einer Sitzanordnung in Form eines Dreiecks.