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ver.di übernimmt einige Forderungen des BDÜ Nord zur Verbesserung des GDolmG

Die ver.di bringt die Belange von vereidigten Dolmetschern/Übersetzern beim ver.di-Bundeskongress voran und übernimmt einige Forderungen des BDÜ Nord

In der Zeit vom 17.-22. September 2023 hat der Bundeskongress der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der nur alle vier Jahre zusammenkommt, erstmals über einen Antrag zum Dolmetschen und Übersetzen abgestimmt. Darin geht es um eine Verbesserung des Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG), das seit 01.01.2023 in Kraft ist – ein Anliegen, für das sich der BDÜ Nord schon seit Erscheinen der ersten Referentenentwürfe aus dem Bundesjustizministerium vor einigen Jahren einsetzt. Trotzdem steht eine umfassende Verbesserung des Gesetzes noch aus.

Artikel bei uepo.de

Kernpunkte des Antrags zur Verbesserung des Gerichtsdolmetschergesetzes

Der Antrag J 009, wie er bei der ver.di beziffert wurde, enthält folgende Forderungen des BDÜ Nord:  

  1. Uneingeschränkter Bestandsschutz für bereits beeidigte Dolmetscher und ermächtigte Übersetzer. Hintergrund dieser Forderung ist, dass unbefristet geltende Beeidigungen und Ermächtigungen rückwirkend befristet wurden. Sie müssen nun nach Ablauf der Übergangsfrist (läuft bis 31.12.2026) von allen Betroffenen neu beantragt werden. Solch eine rückwirkende Regelung ist in unseren Augen unrechtmäßig. 
  2. Sofortige Abschaffung der sachgrundlosen Befristung von Beeidigungen für Dolmetscher sowie von Ermächtigungen für Übersetzer. Eine solche Beschränkung ohne sachliche oder fachliche Begründung zu verhängen, bedeutet eine Schlechterbehandlung unserer Berufsgruppe, die uns in der Ausübung unserer Tätigkeit einschränkt. Die Zulassung von Rechtsanwälten wird auch nicht befristet. Solch eine Regelung ist unseres Erachtens unsinnig und unrechtmäßig.
  3. Unbedingte Gleichbehandlung aller Personen, die als Dolmetscher ausgebildet und anerkannt sind, einschließlich der Gebärdensprachdolmetscher (GSD). Die Deutsche Gebärdensprache verfügt über eine eigene Struktur und Grammatik, die erlernt und studiert werden muss. Da sie anderen Sprachen absolut ebenbürtig ist, gibt es keinerlei Veranlassung, Gebärdensprachmittler per GDolmG anders oder sogar schlechter zu behandeln. Nach dem GDolmG können GSD aktuell nicht allgemein beeidigt werden; das muss sich wieder ändern.
  4. Bundesweit einheitliche allgemeine Gleichbehandlung aller beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer. Es kann nicht sein, dass die Sprachmittler in einigen Bundesländern andere Vorgaben erfüllen müssen als Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern. Es ist nicht nur ungerecht, sondern im Rahmen der EU auch kaum vermittelbar, warum allein in der Bundesrepublik inzwischen 17 verschiedene Gesetze gelten sollen, die die Berufstätigkeit für Sprachmittler in diesem Bereich regeln. Das gibt es in keinem anderen EU-Mitgliedstaat und gehört abgeschafft.

Der Weg durch die Gremien

Den Forderungen haben zunächst alle zuständigen Fachebenen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zugestimmt. Für die Abstimmung im Bundeskongress hatte die Antragskommission bereits im Vorwege empfohlen ihn anzunehmen. „Weil sich die ver.di auf Bundesebene hinter unsere Forderungen stellt, sehe ich größere Chancen, dass das bestehende Gesetz tatsächlich noch einmal von Grund auf neugestaltet wird. Die sehr große Mehrheit der Sprachmittlerverbände ist sich einig, dass diese im Gesetz festgeschriebene Ungleichbehandlung unerträglich ist,“ erklärt Catherine Stumpp.

Wie weiter

Das GDolmG ist seit 1. Januar 2023 in Kraft, es wurde in einem „Omnibusverfahren“ im Paket mit anderen Gesetzen im Bundestag verabschiedet. Dies überschneidet sich allerdings mit Landesrecht, weil Justiz Ländersache ist. Zwar hat auch der Bundesrat seine Bedenken diesbezüglich geäußert, dem Gesetzentwurf aber trotzdem zugestimmt. Nun wurden die zweifelhaften Bundesvorgaben in den Landesjustizgesetzen und -verordnungen umgesetzt, was den schon vorher bestehenden Flickenteppich an Regelungen noch unübersichtlicher macht. Dieser verzwickten Lage scheint nur ein Antrag auf Gesetzesänderung in Bundesrat und Bundestag Abhilfe schaffen zu können. Auch wenn hierfür noch viel Überzeugungsarbeit nötig ist, kann es eine große Hilfe sein, dass sich die ver.di mit der Annahme des Antrags auf ihrem Bundeskongress hinter die Forderungen für unsere Berufsgruppe stellt.

Was noch?

Der BDÜ Nord hat sich in dieser Sache von Beginn an klar positioniert. Mehr dazu vom BDÜ Nord gibt es unter #NeustartGDolmG.


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