×

Weiterbildung/Seminare

Neue Fachbegriffe, Software oder Gesetze? Dank Weiterbildung immer auf dem neuesten Stand

Fort- und Weiterbildung ist für Sprachprofis ein Muss: nicht nur Sprache lebt und verändert sich andauernd, sondern auch unser gesamtes Arbeitsumfeld. Mit der Ausbildung an der Hochschule bzw. der staatlichen Prüfung und in den ersten Berufsjahren legen wir ein gutes Fundament für unsere Karriere. Aber ein Fundament ist eben noch kein Haus, in dem es sich gut wohnen lässt.

Um im Berufsalltag, in der Direktkundenakquise, bei Honorarverhandlungen und im täglichen Umgang mit Kunden mithalten zu können, müssen wir uns regelmäßig weiterbilden. Nicht umsonst sprechen manche sogar von lebenslangem Lernen.

Auf dem Laufenden bleiben

Unser Weiterbildungsangebot unterstützt Sie dabei, diese Themen im Auge zu behalten: 

  • Aktualisierung des Fachwissens in verschiedenen Bereichen
  • Flexibilität in unserer Methodenkompetenz, also welche Methode wende ich sinnvoll wann an?
  • neueste Branchentrends
  • technische Neuerungen und Tools für Übersetzungen und andere Anwendungen

Wer in Sachen Fachkompetenz und technischer Fortschritt auf dem aktuellen Stand ist, Rhetorik beherrscht und Soft Skills wie Kritik- und Teamfähigkeit sowie Zuverlässigkeit mitbringt, kann sich in der Welt der Sprachdienstleistung behaupten. 

Neue Kenntnisse und Fertigkeiten sowie fundiertes Feedback von Kunden und Kollegen machen uns selbstsicherer und souveräner. Dieser psychologische Effekt ist wichtig. Die Arbeit in der Gruppe — ganz gleich, ob bei Präsenz- oder Online-Veranstaltungen — dient auch dem professionellen Networking.

 

 


Seminarangebot und Werksbesichtigungen

Mit einem vielseitigen Seminarangebot und für gewöhnlich zweimal jährlich stattfindenden Werksbesichtigungen will der BDÜ LV Nord die Akteure der Sprachdienstleistungsbranche fördern, damit sie auch morgen noch Freude an der eigenen Tätigkeit haben und für Auftraggeber attraktiv bleiben. Dieses Angebot richtet sich übrigens ausdrücklich auch an (Noch-)Nichtmitglieder!


Seminarberichte

Teilnehmer unserer Seminare haben Berichte dazu geschrieben, damit Sie sich ein Bild davon machen können, worauf Sie sich einstellen dürfen.

Seminar „Einführung in das europäische Gefahrstoffrecht“
24.11.2017 in Hamburg

Seminarbericht von Christine Matschke

Nachdem ich nun seit mehr als zehn Jahren Sicherheitsdatenblätter, Expositionsszenarien und weitere Dokumente aus diesem Bereich übersetze, hatte ich mir schon lange gewünscht, ein fundiertes Seminar bezüglich der geltenden und anzuwendenden Verordnungen und Vorlagen zu besuchen. Daher habe ich, wie viele andere auch, den weiten Weg nach Hamburg nicht gescheut.

Bei einem leckeren Start am Vorabend des Seminars - bei einem orientalischen Essen - hatten die Teilnehmer die Gelegenheit, sich in gemütlicher Runde gegenseitig schon etwas kennenzulernen. Auch Hamburger Gäste, solche die nicht am Seminar teilnahmen, waren beim Essen zugegen.

Am Freitag war dann in dem von Herrn Christoph Henke geleiteten Seminar „Einführung in das Gefahrstoffrecht“ äußerste Konzentration angesagt.Die Veranstaltung wurde vom BDÜ Nord unter Koordination von Jacqueline Breuer ausgerichtet, die mit zahlreichen ergänzenden Beiträgen und Erklärungen zu maßgeblichen Punkten für das Übersetzen immer wieder wichtige Beiträge lieferte. Thematisch wurden in diesem Seminar REACH, GHS, CLP-Verordnung und Sicherheitsdatenblätter besprochen. Zunächst wurde die Entstehung und Bedeutung des 2007 eingeführten und weltweit strengsten Chemikalienrechts REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) erläutert. Der Vorgang der Registrierung, Bewertung und Zulassung sowie die Beschränkung chemischer Stoffe wurde anhand von Beispielen und Zahlen erklärt. Mit dem GHS (Global harmonisierten System) wurde 1992 auf der UN-Konferenz ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien festgelegt. 2003 wurde es im „Purple Book“ veröffentlicht. Die Systematik wurde dargelegt und die Probleme beim Zusammenführen unterschiedlicher nationaler Gesetze veranschaulicht. In der EU wurde das GHS mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (= CLP-Verordnung) umgesetzt. Diese CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) stellt im Gefahrstoffrecht eine äußerst wichtige Verordnung dar. Gültige, heranzuziehende offizielle Dokumente beim Übersetzen von Sicherheitsdatenblättern wurden genannt. Die Problematik falsch übersetzter R- und S-Sätze, sowie H- und P-Sätze, falschen Abschnittstiteln etc. wurde anhand teilweise grotesker, falscher Übersetzungen auf lockere und unterhaltsame Weise sehr anschaulich dargelegt. Es wurde eindringlich darauf hingewiesen, dass das Übersetzen solcher Texte kein einfaches Übersetzen ist, sondern ein Lokalisieren, bei dem man sich strengstens an die jeweiligen Wortlaute halten muss. Hierzu erhielten wir umfangreiches Informationsmaterial und zahlreiche Links, um auf die Dokumente in den jeweiligen Sprachen der EU zugreifen zu können, um die in diesem Zusammenhang auftretenden 16 Abschnitte von Sicherheitsdatenblättern, H- und S-Sätze korrekt zu übersetzen. Wichtige vorkommende Abkürzungen wie PBT, vPvBt, SVCH, LD50, NOAEC, um nur einige zu nennen, wurden erklärt. Begriffe wie Stoff, Gemisch, Zubereitung (veraltet), Erzeugnis, Phase-in-Stoffe wurden erklärt und anhand einiger Beispiele voneinander abgegrenzt. Den einzelnen Abschnitten des Sicherheitsdatenblatts und den Unterabschnitten wurde anhand zahlreicher Beispiele viel Aufmerksamkeit gewidmet.

Die Bedeutung der Stoffsicherheitsbeurteilung und der in diesem Zusammenhang aufkommende Begriff der Deskriptoren (PC, PROC, ERC, AC) sowie die hierzu zu verwendenden Dokumente wurden besprochen. Die Entstehung einheitlicher, in der EU anzuwendenden Piktogramme wurde erläutert, und der trockene Stoff durch Einblenden erheiternder Vorschläge für diverse Piktogramme aufgelockert. Gleichzeitig wurden wir über zahlreiche Links zur Beschaffung von relevanten Informationen informiert. Zum Schluss wurde in einem Quiz unser Wissen geprüft und für jede richtige Antwort gab es eine süße Belohnung. Rundum wurde uns mit viel Spaß der Inhalt zu einem äußerst wichtigen Themengebiet vermittelt. Als absolutes Highlight erhielt jeder Teilnehmer am Ende einen USB-Stick mit umfangreichem Informationsmaterial und zahlreichen Links zu hierzu wichtigen, offiziellen Websites.

GEFAHR – DANGER – PERICOLO
Einführung in das europäische Gefahrstoffrecht

BDÜ Nord Seminar in Hamburg-Altona am 24.11.2017
Seminarbericht von Martina Della Rosa

Die Spannung ist groß, schon bei der Hinfahrt. Angesichts des umfangreichen Informationsmaterials, das wir schon im Vorfeld bekommen, verwandelt sie sich etwas in Anspannung während der Zugfahrt. Verordnungen, Kennzeichnungen, Abkürzungen, Glossare, da schwirrt mir jetzt schon der Kopf. Vieles ist geregelt und festgelegt - auch die Terminologie - von der EU und anderen Organisationen. Ist das gut oder schlecht für uns Übersetzer? Zwangsjacke oder gutes Hilfsmittel? Wir werden es erfahren. Vorerst freue ich mich aber auf die vielen Kollegen, die ich bisher nur virtuell kannte, nur gesichtsbuchstäblich, Facebook-Bekannte. Das ist immer ein spannender Punkt und speziell jetzt sind für mich sehr interessante Persönlichkeiten dabei. 21 Teilnehmer von Nord bis Süd, von Berlin bis Waiblingen, Teilnehmer aus Spanien, Italien, England und Dänemark. Pardon, Teilnehmerinnen, bis auf den Quotenmann.  

Netzwerktreffen  

Netzwerkessen am Donnerstagabend, 23.11.17 im Restaurant L’Orient. EU-konform ist das schon mal nicht. Lauern hier schon die ersten Gefahrstoffe? Kein Sicherheitsdatenblatt liegt aus, nicht einmal die Speisekarte. Es ist vorbestellt und im Voraus bezahlt. „Maispoulardenbrust mit einer Dattel-Walnussfüllung auf einer Aprikosen-Orangensauce, dazu Harissa-Kartoffeln und Gemüse“. Zuvor mehr Vorspeisentellerchen auf dem Tisch als Sprachkombinationen um den Tisch herum. Schmeckt außereuropäisch gut. Interessante Konversationen über berufliche Werdegänge, Berufs- und Lebenserfahrungen.  

REACH – GHS - CLP  

Seminarleiter ist dann am Freitag, 24.11.2017 Christoph Henke, Gefahrstoffmanagementberater. Schöne deutsche Berufsbezeichnung, dafür bräuchte ich im Italienischen allein 7 Wörter. Das ist hoffentlich ein Hinweis auf seine Fähigkeit, die Dinge zusammenzufassen. Wir werden in das Europäische Gefahrstoffrecht eingeführt mit einigen Übersetzungen als Auflockerungsübung wie man es besser nicht machen sollte. „Mit viel Wasser oder Weißwein spülen“ wäre demnach nicht korrekt. Es werden folgende Themen erklärt: Was ist REACH? Was ist GHS? Was ist CLP? Was regeln diese Vorschriften? Vor REACH (Registration, Evaluation, Authorization of Chemicals) gab es keine systematische Darstellung zu gefährlichen Chemikalien. REACH regelt den Handel, den Transport, die Sicherheit mit diesen Chemikalien. Jeder Stoff muss registriert werden, ohne die Registrierung findet kein Handel statt. In der Verordnung ist auch die Terminologie festgelegt. Die Verordnung selbst wird zuerst auf Englisch verfasst und nach und nach in die anderen Sprachen übersetzt. Zuständig für die Umsetzung der Verordnung ist die ECHA, die europäische Chemikalienagentur mit Sitz in Helsinki, dort kann man auch Fragen an das Helpdesk stellen. Nicht aber an finnischen Feiertagen! Es können auch Fragen an das deutsche Helpdesk gestellt werden, sie antworten spätestens nach 45 Tagen. Die Antwort ist rechtsverbindlich. Alle auch für uns Übersetzer wichtigen Dokumente findet man in allen Sprachen auf der Website der ECHA. Wenn in der Maske oben rechts die Sprache eingegeben wird, wird alles in diese Sprache Übersetzte angezeigt. GHS bedeutet Global Harmonisation System, damit werden weltweit einheitliche Kriterien zur Einstufung von Gefahrstoffen festgelegt. Dieses Ziel ist 2017 noch nicht erreicht. Einen großen weißen Fleck gibt es speziell in Afrika. GHS ist ein Baukastensystem mit verschiedenen Gefahrenklassen. Kennzeichnung und Einstufung sind zwei völlig unterschiedliche Begriffe. CLP steht für Classification Labeling and Packaging, betrifft also die Kennzeichnung. Kennzeichnungselemente müssen zwingend auf jeder Verpackung stehen und sind streng reglementiert. Das Wording ist hier in den sogenannten H-Sätzen geregelt. Die früheren R- und S-Sätze gibt es nicht mehr. H-Sätze dürfen niemals frei übersetzt werden. Dopplungen dürfen bei der Übersetzung weggelassen werden. Die Schweiz orientiert sich an der EU und die Sätze dürfen entspreched 1:1 übernommen werden, inklusive „ß“. Ein gutes Hilfsmittel ist hier die Website www.simmchem.de und der entsprechende Newsletter. Achten Sie auch immer auf die Verwendung der gültigen Piktogramme, sie werden oft abgeändert. Gefahrstoff und Gefahrgut sind zwei völlig unterschiedliche Begriffe. Verwechseln Sie diese nicht! Die Praxisanleitungen zu REACH und CLP sind schon in viele Sprachen übersetzt. Dort findet man beispielsweise auch die übersetzten Kapitelüberschriften. Hilfreich sind für unsere Arbeit die Leitlinien der ECHA in verschiedenen Sprachen. Man findet diese auch auf der Website der Baua. Achten Sie bei der Zusammenarbeit mit Agenturen darauf, ob die Vorschriften eingehalten wurden, das ist nicht immer der Fall.  

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB)  

Mittagspause in der „Kleinen Schwester“. (Im „Großen Bruder“ wäre auch angesichts der Gruppenzusammensetzung nicht so sehr konsistent gewesen.) Nach der Mittagspause geht es um die einzelnen Abschnitte des Sicherheitsdatenblattes. Herr Henke fragt sicherheitshalber nochmal nach, ob Kaffee geholt werden muss, denn „jetzt wird es richtig langweilig“. Tatsächlich erinnert der zweite Teil des Seminars stark an den Chemieunterricht in der Schule. Wer damals Chemie spannend fand, findet das auch hier faszinierend. Das SDB ist in 12 Abschnitte eingeteilt. Aufgezählt werden dort beispielsweise die physikalischen Gefahren, die Sensibilisierung der Atemwege und Haut, Umweltgefahren und vieles mehr. Indikatoren für Umweltgefahren sind beispielsweise Regenwürmer, Bakterien und Vögel. Neu hinzugekommen ist die spezifische Zielorgantoxizität. Bei der Übersetzung muss [cpp1] das Zielorgan dabei nicht in der spitzen Klammer stehen. Man bekommt vom Kunden eine Excel-Tabelle. Es ist wichtig, die Kunden auf Fehler in der Vorlage hinzuweisen, es kommt vor, dass sie nicht auf dem Laufenden sind. Im Allgemeinen freuen sich die Kunden über solche Rückmeldungen. Oft bekommt man in den Excel-Tabellen losgelöste Phrasen ohne Kontext. Ohne Fachwissen kommt man hier im Allgemeinen nicht weiter. Man muss ein Gespür für das Thema entwickeln. Auf der Website der Euphrac erhält man die Standardsätze zu den SDB. Deutsch und Englisch sind kostenlos, alle anderen Sprachen kosten bis zu vierstellige Beträge. Entscheidend ist bei der Übersetzung von Sicherheitsdatenblättern, dass man sich an die vorgegebene Terminologie hält. Die Sätze dürfen nicht wörtlich übersetzt werden, meist arbeitet man per Copy&Paste. Dabei muss stets darauf geachtet werden die aktuellsten Terminologien heranzuziehen, sie werden laufend überarbeitet. Vorsicht vor alten TMs! Das Sicherheitsdatenblatt ist ein Rechtsdokument und Fehler können teuer werden. Beispielsweise darf der Term „Zubereitung“ nicht mehr verwendet werden, es heißt jetzt „Gemische“. Es gelten generell die englischen Abkürzungen für alle Sprachen. Begriffe, die zuvor falsch übersetzt wurden, müssen so lange falsch verwendet werden, bis eine offizielle Änderungsverordnung vorliegt. Aufmerksam müssen vor allem die Portugiesisch-Übersetzer sein. Brasilien hat eine eigene Verordnung und damit ein eigenes Wording. Der Kunde muss gefragt werden, ob es sich um brasilianisches oder europäisches Portugiesisch handelt. Kein Abschnitt und keine Überschrift darf bei der Übersetzung weggelassen werden, auch keine Zwischenüberschriften. Achten Sie bei der Übersetzung auf die Notfallnummern. Wo wird das SDB verteilt? Eine öffentliche Nummer muss angegeben werden. Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) wird nicht über die CLP geregelt, sondern über die REACH Verordnung. Achten Sie bei der Übersetzung auf die CAS-Nummer (chemical acceptance service). Mit Hilfe der CAS-Nr. findet man auch den Stoffnamen in allen Sprachen. Manchmal gibt es keine CAS-Nr. wegen Verschleierung von gefährlichen Stoffen. Wenn es noch keine offizielle Übersetzung des Stoffnamens gibt, ist es besser den englischen Namen stehen zu lassen. Im Registrierungsdossier findet man die Handelsnamen. Sicherheitsdatenblätter sind in allen Bereichen, die gefährliche Chemikalien enthalten, zwingend erforderlich, außer in unseren wichtigsten Lebensbereichen: Nahrungsmittel, Medizinprodukte und Kosmetik. 2010 waren etwa 25 Prozent der SDB korrekt erstellt. Inzwischen sind es etwa 70 Prozent.

Organisation heute und morgen  

Ich glaube ich spreche im Namen aller Teilnehmer, wenn ich Herrn Christoph Henke meinen Dank ausspreche für seine lockere und spannende Darstellung eines doch eigentlich trockenen und schwierigen Themas. Ich bedanke mich im Namen aller auch ganz herzlich bei Frau Jacqueline Breuer für die perfekte Organisation. Alles hat wie am Schnürchen geklappt. 2018 soll es vom BDÜ Nord ein Seminar zu „Sanierungsmaßnahmen nach Chemieunfällen in Deponien" (inkl. geophysikalischer und geochemischer Aspekte) in Braunschweig geben. Und 2019 "Gefahrguttransport/ADR & Co." in Hamburg. Ich hoffe, wir treffen uns da alle in alter Besetzung wieder.  


Kontakt/Ansprechpartner

Bei Fragen, Anregungen oder Ideen für weitere Fortbildungen freut sich das Weiterbildungsteam auf Ihre E-Mail!

nach oben

BDÜ

bdue xing twitter facebook youtube google pinterest linkedin mybdue

Nord

facebook twitter
×