Nachdem sich der ver.di-Bundeskongress bereits im September 2023 den Forderungen des BDÜ Nord zur Verbesserung des Gerichtsdolmetschergesetzes GDolmG angeschlossen hatte, meldet sich die Gruppe der beeidigten/ermächtigten Sprachmittler in der Gewerkschaft nun zu den geplanten Änderungen im JVEG zu Wort.
Sie fordert den Anwendungsbereich des JVEG verbindlich auszuweiten, die Honorare von Dolmetschern und Übersetzern bei Gericht, Staatsanwaltschaften, Polizei und allen anderen Behörden anzuheben und auch die weiteren Bedingungen den realen Gegebenheiten anzupassen. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für das KostRÄG gilt auch für das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), das Honorare von Sprachmittlern und auch die Bedingungen zu deren Beauftragung regelt.
Die ver.di-Stellungnahme zum Gesetzentwurf enthält ähnliche Kernforderungen, wie sie der BDÜ-Bundesverband unter Mitwirkung des BDÜ Nord in einer eigenen Stellungnahme formuliert hat. Dazu gehören eine angemessene Erhöhung von Stundensätzen für Dolmetscher und der Zeilenpreise für Übersetzer, Mindesthonorare für Sprachdienstleistungen und mehr. Zudem wollen der BDÜ ebenso wie der BDÜ Nord und ver.di im Schulterschluss verhindern, dass sich über sogenannte Rahmenverträge (§ 14 JVEG) weiterhin Dumping-Honorare für Dolmetscher und Übersetzer etablieren.
Catherine Stumpp, Geschäftsführerin im BDÜ Nord und Expertin zum Thema antwortet hier auf die wichtigsten Fragen.
Was genau soll sich für Dolmetscher und Übersetzer verbessern?
Die Honorare sollen sich in Zukunft linear erhöhen, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Allerdings sind die aktuell angedachten Honorare weiterhin unterhalb dessen, was bereits im Referentenentwurf von 2019 veranschlagt worden war.
Was ist das größte Problem an den Vorschlägen im Gesetzentwurf?
Es gibt nach wie vor keine klar definierten Honoraruntergrenzen, wodurch es möglich zu sein scheint, dass Sprachmittlern viel zu niedrige Tarife oktroyiert werden. Häufig schalten Behörden zudem Agenturen für die Sprachmittlersuche ein, was im JVEG weder vorgesehen noch explizit erlaubt ist. Eine Möglichkeit sich dagegen zu wehren, gibt es für Sprachmittler so gut wie nicht. Wir Sprachmittler befinden uns gegenüber den Behörden eindeutig in einer schwächeren Position. Die Beauftragung von Sprachmittlern durch die Behörden erfolgt auch an nicht allgemein beeidigte/ermächtigte Sprachmittler. Das beeitnrächtigt die Rechtsstaatlichkeit von Verfahren, denn diese Dienstleister haben weder ihre fachliche noch ihre persönliche Eignung jemals nachgewiesen. Diese Praxis wirft also die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Gerichtsdolmetschergesetzes GDolmG auf. Denn wozu sollten sich Sprachmittler auf eigene Kosten fachlich weiterbilden und allgemein beeidigen/ermächtigen lassen, wenn sie anschließend keinerlei Wettbewerbsvorteil dadurch haben?
Wie kann die Gewerkschaft ver.di unseren Mitgliedern weiterhelfen?
Justiz ist Ländersache; das JVEG (genauso wie das GDolmG) samt Änderungen werden zum einen vom Bundestag beschlossen und danach über den Bundesrat in den Ländern. Daher können wir über die Landesbezirke der Gewerkschaft möglicherweise direkter auf die Politik einwirken. Denn die Hauptamtlichen der ver.di-Landesbezirke pflegen schon seit Jahrzehnten gute Verbindungen mit den Behörden.
Auch die ver.di-Mitgliederzeitung "publik" greift das Thema auf.