Der Lehrgang dient dem Erwerb der für die Beeidigung nach neuem Recht erforderlichen Kenntnisse der deutschen Rechtssprache. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, jedoch hilfreich. Ziel ist es, die Teilnehmer auf den Stand der erhöhten gesetzlichen Anforderungen in allen genannten Bundesländern zu bringen und dabei Strukturen und Inhalte des Rechts eingehend und umfassend zu vermitteln. Der Lehrgang ist als Lernseminar mit drei Modulen konzipiert. Das bedeutet, dass das Wissen im Unterricht vermittelt wird. Das hat zwar zur Folge, dass der Stoff in jeder Einheit wiederholt und vertieft wird, aber dafür ist ein vorheriges Heimstudium entbehrlich. Allerdings sollte der vermittelte Stoff unbedingt nachbereitet werden, um den Anforderungen der Prüfung gewachsen zu sein. Für den Lehrgang sind drei Unterrichtseinheiten zu jeweils 8 Stunden vorgesehen. Anschließend wird die Prüfung in schriftlicher und mündlicher Form abgenommen.