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Dolmetschen im Gesundheits- und Gemeinwesen

Dolmetschen bei Behörden, religiösen Einrichtungen, im Gesundheitswesen


"Dolmetscherpools" gibt es in Städten, Kreisen und Gemeinden - oft sind sie besetzt mit Laiendolmetschern, die passendere Bezeichnung ist "Sprachhelfer" oder "Sprachbegleiter". Was ist der Unterschied zwischen einem professionellen Dolmetscher oder Sprachmittler im Vergleich zu einem Sprachbegleiter? Woran erkennt man das? In welchen Situationen ist es unumgänglich, einen erfahrenen und ausgebildeten Dolmetscher an seiner Seite zu haben? Was kostet so ein Dolmetscher und wer übernimmt die Kosten?

Wir wollen das Bewusstsein für die verantwortungsvolle Rolle von Dolmetschern im Gesundheits- und Gemeinwesen schärfen. Sie finden hier Hinweise und Empfehlungen zum Einsatz von Dolmetschern im Gemeinwesen. Sie sind für Mitarbeiter in Bundesbehörden, Landesbehörden und auf kommunaler Ebene ebenso hilfreich wie für gemeinnützige Organisationen, Initiativen, Vereine sowie für deutsche und ausländische Staatsbürger und deren Angehörige.Sie finden all diese Informationen auch zum Download in den Broschüren Dolmetschen im Gemeinwesen und Dolmetschen im Gesundheitswesen.


Professionelle Dolmetscher oder Laiendolmetscher?

Professionelles Dolmetschen im Gemeinwesen setzt eine gezielte mehrjährige Ausbildung im Bereich Dolmetschen (u.a. Dolmetschtechniken und -strategien, berufsethische Prinzipien), fachsprachliche Kenntnisse im Bereich Behörden und öffentliche Verwaltung in Deutsch ebenso wie in der Fremdsprache, sowie Kenntnisse des deutschen Behörden- und Verwaltungssystems voraus. Beim Dolmetschen im Gesundheitswesen ist es ebenso, nur dass hier vertiefte Kenntnisse im medizinischen Bereich gefragt sind.

Dolmetschen ist ein hochkomplexer Prozess, für den je nach Einsatzbereich relevante Kompetenzen erworben und stetig trainiert werden müssen – für professionelle Dolmetscher eine Selbstverständlichkeit. Das betrifft selbstverständlich auch Gebärdensprachdolmetscher, es gibt hier keine Unterschiede. Der Einsatz von Laiendolmetschern wie Verwandten (auch Kindern), Freunden, Bekannten oder Mitarbeitern vor Ort, die im Dolmetschen nicht aus- bzw. fortgebildet sind (z. B. zweisprachigen Behördenmitarbeiter), bedeutet unter Umständen eine Verletzung der Vertraulichkeit gegenüber der betroffenen Person, die auch rechtliche Folgen haben kann. So verfügen Laiendolmetscher in der Regel weder über die notwendigen sprachlichen Kenntnisse in Deutsch bzw. der Fremdsprache noch über die für die Dolmetschtätigkeit gerade in diesem Bereich relevanten Kompetenzen (Transparenz, Un- bzw. Allparteilichkeit, Verschwiegenheit, Kulturmittlung). Auch die Haftungsfrage und andere Versicherungsaspekte sind hier wichtig.


Empfehlungen für eine gelungene Kommunikation

  • Laden Sie den Dolmetscher 10–20 Minuten vorher zu einem kurzen Vorgespräch, um die Dolmetschsituation vorzubereiten.
  • Planen Sie zudem einen zeitlichen Puffer für ein ggf. notwendiges kurzes Nachgespräch mit dem Dolmetscher ein (5-10 Minuten)
  • Stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten Blickkontakt halten können. Das gelingt am besten bei einer Sitzanordnung in Form eines Dreiecks.
  • verfügen in der Regel nicht über die notwendigen sprachlichen Fähigkeiten
  • haben zumeist keinerlei Erfahrung mit oder Kenntnis von verwaltungstechnischen und medizinischen Inhalten und dem notwendigen Fachvokabular
  • können – als Dolmetscher eingesetzt – einen Vertrauensbruch gegenüber dem Ratsuchenden oder Patienten bedingen, der möglicherweise keinesfalls seine Verwandten, Freunde oder Bekannten über seine behördlichen oder medizinischen Probleme informieren möchte
  • sind emotional beteiligt und auch aus diesem Grund mit der Dolmetscherrolle überfordert, in der eine gewisse professionelle Distanz unabdingbar für eine gelungene Kommunikation ist
  • können keine Gewähr für Unparteilichkeit geben, die aber dringend erforderlich ist
  • verfügen in der Regel nur selten über Kenntnisse der Berufsethik eines professionellen Dolmetschers und könnten aus einer guten Absicht heraus verfahrensrelevante Informationen dem Bürger gegenüber (un)bewusst verdrängen, unterschlagen, relativieren oder verfälschen

Beispiele aus den Medien, die auf teils dramatische Weise belegen, wie sehr Verwandte und Freunde durch die Situation belastet werden können, gibt es reichlich. Eines davon findet sich bei der BBC am 28.12.2021.

  • sind zwar als Dritte emotional nicht beteiligt, stellen jedoch keinen Ersatz für einen professionellen Dolmetscher dar, denn sie 
    • besitzen häufig nicht die für das Dolmetschen erforderlichen Kompetenzen und Erfahrungen in der Anwendung von Dolmetschtechniken
    • verfügen oft entweder in einer oder in beiden Sprachen nicht über die notwendigen Kenntnisse des behördlichen bzw. medizinischen Fachvokabulars
    • können daher meistens nur in eine Richtung relativ gut dolmetschen
  • tragen wie jeder Dolmetscher ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko – und zwar mit allen Konsequenzen –, da Beteiligte durch Dolmetschfehler finanziell oder gesundheitlich zu Schaden kommen könnten
  • können während des Dolmetschens ihrer eigentlichen Arbeit nicht nachgehen, die dann unter Umständen unerledigt bleibt
  • kennen und verstehen die Fachbegriffe und verfügen über verwaltungstechnisches bzw. medizinisches Hintergrundwissen
  • geben das Gehörte vollständig und präzise wieder, sei es zeitgleich (simultan) oder zeitversetzt (konsekutiv) nach einigen Sätzen
  • beherrschen sowohl die Sprache der Mitarbeiter in Behörde und Verwaltung bzw. des medizinischen Personals als auch die der Betroffenen 
  • erklären kulturelle Unterschiede, ohne sie zu werten
  • sind un- bzw. allparteilich (vertreten nicht die Interessen der einen oder anderen Seite) und greifen nicht ohne Weiteres in das Gespräch ein (sie lassen nichts aus, fügen nichts hinzu, kommentieren nichts)
  • zeigen Empathie und professionelle Distanz
  • kennen die Gepflogenheiten in Behörden, der öffentlichen Verwaltung und im Behördensystem bzw. im Krankenhaus, der Therapie und im Gesundheitssystem
  • verfügen über eine Berufshaftpflichtversicherung, so dass etwaige Dolmetschfehler versicherungstechnisch abgefedert werden können.

  • Sensibilisierung der Auftraggeber für die Beauftragung qualifizierter Dolmetscher
  • Schaffung eines Bewusstseins für die komplexen Kompetenzanforderungen (Dolmetschtechniken und Berufsethik, Sprach-, Fach-, Kultur- sowie psychosoziale Kompetenz)
  • angemessene Vergütung der Dolmetscher mit einer gesetzlich festgelegten verbindlichen Untergrenze
  • Regelung der Haftungsfrage bei Dolmetschfehlern (Berufshaftpflichtversicherung des Dolmetschers)
  • Sensibilisierung der Dolmetscher für ihre verantwortungsvolle Aufgabe im Gesundheits- und Gemeinwesen
  • Qualifizierung des Personals in Behörden und Verwaltung für die Arbeit mit Dolmetschern (Vorbereitung auf die Dolmetschsituation)
  • Berücksichtigung des Dolmetschens im öffentlichen Dienst, Behörden und Verwaltung sowie im Gesundheits- und Gemeinwesen allgemein
  • Supervisionsangebote für die beteiligten Dolmetscher (insbesondere im Bereich Anhörung im Asylverfahren oder bei schweren Gewaltdelikten)

Behördenmitarbeiter und letztlich alle im Gemeinwesen tätigen Personen müssen sich der Bedeutung gelungener Kommunikation zwischen Behördenmitarbeitern und den Betroffenen zu jeder Zeit bewusst sein. Damit diese Kommunikation zu jeder Zeit gelingen kann, ist es unabdingbar, professionelle und kompetente Dolmetscher hinzuzuziehen. Die möglichen Gefahren und Risiken für das Behördenpersonal und die betroffenen Personen durch den Einsatz von Laiendolmetschern sollten bekannt sein und Berücksichtigung finden.

Welche Folgen kann der Einsatz nicht-professioneller Dolmetscher im Gemeinwesen haben?

  • Verfahrensfehler, durch die ein Verwaltungsakt für die Betroffenen negativ entschieden wird (z.B. im Asylverfahren) und dadurch Mehrkosten im System durch mögliche und begründete Widersprüche
  • mangelnde Verständigung, da wesentliche und wichtige Anteile eines Gesprächs nicht oder nur bruchstückhaft übertragen wurden
  • negative Folgen für die Betroffenen aus Unkenntnis der behördlichen Regelungen (z.B. für Kinder, wenn Eltern etwa die Gefahr einer Nichtversetzung oder Angebote zur Nachhilfe nicht verstanden haben) und dadurch mangelhafte bis keine Anwendung geltender gesetzlicher Vorschriften (z. B. Prostituiertenberatung)

Welche Folgen kann der Einsatz nicht-professioneller Dolmetscher im Gesundheitswesen haben?

  • für die Patienten erschwerter Zugang zu Prävention, Anamnese, Diagnose, Therapie, Rehabilitation und Information
    • defizitäre medizinische Versorgung der betroffenen Patienten
  • Fehldiagnosen, unnötige Mehrfachuntersuchungen, Drehtüreffekt sowie eine erhöhte Gefahr der Chronifizierung von Erkrankungen
    • zusätzliche Kosten für das Gesundheitssystem
    • im Negativfall medizinische Haftung der behandelnden Ärzte und Psychotherapeuten

Nicht-professionelle Dolmetscher erfüllen in der Regel nicht die Voraussetzung für das Dolmetschen eines Gesprächs in einer Behördensituation. Mitarbeiter in Behörden und Verwaltung müssen sich beim Gespräch mit den Bürgern zu jeder Zeit auf die adäquate Übertragung durch den Dolmetscher verlassen können. Aus dem klaren Bekenntnis zur Notwendigkeit des Einsatzes von professionellen Dolmetschern ergibt sich die Forderung nach einer zügigen Umsetzung folgender Maßnahmen durch den Gesetzgeber und die Vertreter des Gemeinwesens unter Einbeziehung der Fachverbände:

  • Einführung von gesetzlichen Regelungen für das Dolmetschen im Gemeinwesen
  • Festlegung von klaren Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation sowie die Fertigkeiten von Dolmetschern
  • Vorgabe eindeutiger Richtlinien, wann der Einsatz eines professionellen Dolmetschers verpflichtend ist
  • Festlegung einer angemessenen Vergütung der Dolmetscher mit einer gesetzlich verbindlichen Untergrenze
  • Regelungen bezüglich der Haftung für Schäden infolge von Dolmetschfehlern
  • Übernahme der Kosten für Dolmetschleistungen im Gemeinwesen

Welche Wirkung hat das für die öffentliche Hand?

Fremdsprachigen Personen ist ein barrierefreier Zugang zum Gemeinwesen zu ermöglichen. Dies gelingt nur, wenn qualifizierte und professionelle Dolmetscher hinzugezogen werden. Die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten werden durch die klaren Vorteile für alle Beteiligten mehr als aufgewogen:

  • Bürger erhalten eine zielgerichtete Beratung.
  • Mitarbeiter in Behörden und Verwaltung können sich auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren und einen angemessenen Dialog sicherstellen.
  • Mehrkosten aufgrund von Verfahrensfehlern und daraus resultierenden Widersprüchen werden vermieden.

Der Markt zum Dolmetschen im Gemeinwesen ist in Bewegung

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