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Die Arbeit von Dolmetschern und Übersetzern

Das reibungslose Funktionieren des Informationsaustauschs in Wissenschaft, Technik, Wirtschaft, Politik und auf soziokulturellem Gebiet wäre ohne qualifizierte Sprachmittler nicht gewährleistet.

Schriftliche und mündliche Verständigung

Grundsätzlich wird zwischen zwei Tätigkeiten unterschieden: Übersetzer übertragen Texte schriftlich von einer Sprache in die andere, Dolmetscher übertragen mündlich das gesprochene Wort.


Kompetenzen

Beiden Berufsgruppen gemeinsam sind:

 

  • eine gute Allgemeinbildung,
  • der sichere Umgang mit Mutter- und Fremdsprache,
  • Kenntnisse der kulturellen Zusammenhänge anderer Länder,
  • fundierte Fachkenntnisse,
  • die Fähigkeit, Fachtexte zweck- und adressatengerecht zu übertragen,
  • Kenntnis und Einsatz aller wesentlichen professionellen Arbeitsmittel,
  • die Fähigkeit, sich fachlich und terminologisch in neue Sachgebiete einzuarbeiten,
  • methodisches Wissen zur Bewältigung typischer beim Übersetzen und Dolmetschen auftretender Probleme.

Flexibel und vielseitig

Das Berufsbild der Übersetzer und Dolmetscher hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt. Nur noch verhältnismäßig wenige Übersetzer und Dolmetscher arbeiten heute als Angestellte – vorwiegend bei großen Wirtschaftsunternehmen, Ministerien, Behörden und internationalen Organisationen.

 

Immer häufiger sind Übersetzer und Dolmetscher freiberuflich tätig, sodass neben dem Sprach- und Fachwissen eine Vielzahl weiterer Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt werden, angefangen von IT-Fachwissen über betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse und Methoden der Auftragsakquise bis hin zu so genannten "weichen Faktoren" wie Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit und Belastbarkeit.

Lokalisierung und Internationalisierung

 

Während vor etwa 20 Jahren der Schwerpunkt der Arbeit in erster Linie auf der reinen Übersetzungs- und Dolmetschtätigkeit lag, bieten Übersetzer und Dolmetscher heute eine wesentlich umfassendere Palette von Dienstleistungen an. Dazu gehören zum Beispiel, wie das Adaptieren und Optimieren von Texten für den jeweiligen Verwendungszweck und das jeweilige Zielpublikum unter Berücksichtigung kultureller Unterschiede, Beratung im Zusammenhang mit organisatorischen, formalen und inhaltlichen Anforderungen an bestimmte Textsorten in den jeweiligen Zielsprachen oder aber terminologische Recherchen und Erstellen von Fachterminologien.

 

 


BDÜ-Mitgliedschaft als Qualitätsnachweis

Die Tätigkeit und die Berufsbezeichnung der Übersetzer und Dolmetscher sind leider bisher nicht gesetzlich geregelt und geschützt. Die Bezeichnungen "Dolmetscher" und "Übersetzer" können daher nach Belieben und ohne Qualifikationsnachweis verwendet werden.

 

Gesetzlich geschützt sind hingegen die akademischen Grade "Diplom-Dolmetscher", "Diplom-Übersetzer", "Diplom-Fachübersetzer", "Diplom-Technikübersetzer" und "Diplom-Sprachmittler" sowie die Bezeichnungen "Staatlich geprüfter Übersetzer" und "Staatlich anerkannter Übersetzer", die auf den Erwerb einer entsprechenden fachlichen Qualifikation hinweisen.

 

Auch die Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie dem BDÜ ist ein Hinweis auf die fachliche Qualifikation, da Übersetzer und Dolmetscher diese im Rahmen der Aufnahme in den Verband nachweisen müssen.

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