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Mitglied werden – so geht's:

Sie sind interessiert an einer Mitgliedschaft bei uns? Dann sind Sie hier genau richtig. Der BDÜ nimmt ordentliche, studentische und außerordentliche (fördernde) Mitglieder auf. Aufnahmevoraussetzungen Zur ordentlichen Mitgliedschaft als Dolmetscher und/oder Übersetzer in den Mitgliedsverbänden des BDÜ können u. a. zugelassen werden:

  • Bewerber, die einen Hochschulabschluss als Dolmetscher und/oder Übersetzer an einer deutschen Hochschule erworben haben,
  • Bewerber, die an einer ausländischen Hochschule eine Prüfung abgelegt haben, die der Abschlussprüfung als Dolmetscher und/oder Übersetzer an einer deutschen Hochschule gleichwertig ist,
  • Bewerber, die über einen anderen Qualifikationsnachweis verfügen, z. B. eine staatliche Prüfung als Dolmetscher und/oder Übersetzer erfolgreich abgelegt haben.Bewerber die ihre Qualifikation im Dolmetschen/Übersetzen auf andere Art nachweisen können. Hier gibt es dann eine Einzelfallprüfung über unsere Bundesaufnahmekommission (kurz: BAK), die dann eine für den jeweiligen Mitgliedsverband bindende Empfehlung ausspricht. Dazu weiter unten mehr.

Näheres regelt die bundeseinheitliche Aufnahmeordnung des BDÜ. Um die Aufnahme in den BDÜ LV Nord zu beantragen, füllen Sie bitte unseren Online-Aufnahmeantrag vollständig aus. Haben Sie alle Fragen beantwortet, wird ein PDF-Dokument generiert, das Ihre Eingaben sowie eine Checkliste der einzureichenden Belege enthält. Bitte laden Sie diese PDF herunter, drucken sie aus und senden sie unterschrieben zusammen mit allen erforderlichen Belegen an die angegebene Adresse unserer zentralen Bearbeitungsstelle für Aufnahmeanträge (ZBAA).

Gewusst wie! Qualifizierte Quereinsteiger mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung als Übersetzer und/oder Dolmetscher jedoch ohne ein Studium der Translationswissenschaften sind genauso willkommen im BDÜ wie z. B. Kollegen mit einschlägigem Studienabschluss in den Translationswissenschaften. Wer im BDÜ auf Antrag Mitglied werden kann ist in der Aufnahmeordnung geregelt, die für alle Landesverbände des BDÜ verbindlich ist. Viele Quereinsteiger stolpern über die Punkte 1 – 10 unter „Ordentliche Mitgliedschaft“.

Meist bleibt ihnen nur Punkt 10, der wie folgt lautet: Antragstellende, die ein Hochschulstudium (gleich welcher Fachrichtung) an einer deutschen oder ausländischen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben, das Beherrschen einer Fremdsprache belegen und sieben Jahre Praxis als Dolmetscher/in und/oder Übersetzer/in dieser Sprache nachweisen können. Die BAK gibt nach Überprüfung eine Empfehlung ab. Aber was bedeutet das dort Geschriebene genau? Ganz einfach: Wer ein Studium absolviert hat (BWL, Ingenieurswissenschaften, Medizin oder was auch immer), in dem „Übersetzen“ und/oder „Dolmetschen“ nicht Gegenstand des regulären Curriculums waren, der jedoch bereits mehr als sieben Jahre als Übersetzer/Dolmetscher erfolgreich tätig ist, kann mit hohen Erfolgsaussichten die Mitgliedschaft beantragen. Dazu stellt man seinen tabellarischen Lebenslauf zusammen und bittet seine langjährigen Geschäftskontakte, einem eine aussagekräftige Bescheinigung auszustellen, aus der hervorgeht, dass man seit dem Jahr XY in dem Bereich/den Bereichen Sprachdienstleistungen als Übersetzer und Dolmetscher erbracht hat. Zur Vereinfachung kann man seinen Geschäftskontakten einen aussagekräftigen Text vorformulieren, den diese nach Bedarf anpassen oder unverändert übernehmen können.

Warum? Der BDÜ möchte als Qualitätsverband sicherstellen, dass aktive, erfahrene und qualifizierte Übersetzer und Dolmetscher über seine Sprachmittlerdatenbank von potentiellen Auftraggebern gefunden werden. Das erhöht auch die Sichtbarkeit des BDÜ selbst. Er ist der Berufsverband für Übersetzer und Dolmetscher, nicht für Ärzte, nicht für Betriebswirte, Ingenieure o. a., die haben ihre eigenen Verbände. Wer also als Quereinsteiger ohne Qualifizierung nach Punkt 1-9 der Aufnahmeordnung BDÜ-Mitglied werden möchte, muss prüfbare Bescheinigungen einreichen, aus denen hervorgeht, dass derjenige seit über sieben Jahren als Übersetzer/Dolmetscher tätig ist.

Hinweis: Wer nach ISO 17100 zertifiziert ist, könnte nach reiner Aktenlage eine „Agentur“ sein und muss nicht zwangsläufig selber übersetzerisch/dolmetschend tätig sein. Die Zertifizierung besagt nicht, dass der Zertifizierte selbst als Übersetzer/Dolmetscher arbeitet!

Merke: Der Sachbearbeiter der BDÜ-ZBAA (Zentrale Bearbeitungsstelle für Aufnahmeanträge) kennt Sie nicht, kann eben nur nach Aktenlage entscheiden. Es liegt an Ihnen, den Nachweis zu erbringen, dass Sie – obgleich ursprünglich „fachfremd“ – über eine jahrelange, fundierte Berufserfahrung als ÜBERSETZER/DOLMETSCHER verfügen. Ihre zufriedenen Auftraggeber werden Ihnen das sicherlich gerne bescheinigen. Und der ZBAA-Sachbearbeiter kann sie dann zuverlässig einordnen und zügig Ihren Aufnahmeantrag dem Vorstand des von Ihnen bevorzugten Verbands zur Abstimmung vorlegen. Wir freuen uns auf Sie!


Satzung, Beitragsordnung, Aufnahmeordnung

Ausführliche Informationen zur Mitgliedschaft im BDÜ Landesverband Nord finden Sie in unserer Satzung sowie in unserer

Beitragsordnung. Hinweise zu den Aufnahmebedingungen finden Sie in unserer Aufnahmeordnung. Haben Sie noch Fragen? Unsere Geschäftsstelle hilft Ihnen gerne weiter.


Welche Vorteile bietet eine Mitgliedschaft im BDÜ LV Nord?

Was bringt  die Mitgliedschaft im Verband?  Wir sind überzeugt, dass Sie von einer Mitgliedschaft im BDÜ LV Nord profitieren werden. Das haben wir Ihnen zu bieten.


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