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Verschlüsselte Kommunikation in der Justiz dringender denn je

Hamburg, 31. August 2018    

VERSCHLÜSSELTE KOMMUNIKATION IN DER JUSTIZ DRINGENDER DENN JE    

Der Haftbefehl zur Messerattacke in Chemnitz, der im Internet kursiert, zeigt wieder einmal, dass eine verschlüsselte Kommunikation in der Justiz unabdingbar ist  

Staatsanwaltschaften, Gerichte und Behörden (auch Polizeibehörden) in Deutschland versenden zu übersetzende Unterlagen allzu häufig unverschlüsselt. Zudem gehen sie oft an nicht befugte Empfänger, etwa an Agenturen oder an nicht ermächtigte Personen. Wenn sich hier nicht schnell etwas ändert, kann es immer wieder zu Vorfällen wie dem jetzt in Chemnitz kommen.

Den Justizbehörden im Bund und in den Ländern ist dringend anzuraten, beim elektronischen Versand sensibler Unterlagen schleunigst umzudenken. Obwohl sie es eigentlich besser wissen müssten, verschicken Geschäftsstellen und Sekretariate sensible Unterlagen mit dringend schützenswerten personenbezogenen Daten immer wieder unverschlüsselt an Unbefugte. Denn anders als beeidigte und ermächtigte Übersetzer sind weder Übersetzungsagenturen noch die häufig in der Justiz tätigen nicht ermächtigten Übersetzer von Amts wegen zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Pannen in Chemnitz ist nicht nachvollziehbar, warum Behörden trotzdem immer wieder Agenturen oder andere Unbefugte mit der Übersetzung von sensiblen Unterlagen oder dem Dolmetschen in Straf- und anderen Gerichtsverfahren beauftragen. Gerade in unserer zunehmend vielsprachigen Gesellschaft geben Staatsanwaltschaften oft auch Unterlagen in Ermittlungssachen zur Übersetzung, das heißt noch bevor überhaupt Anklage erhoben wird. Gelangen die in falsche Hände, kann die ganze bis dahin getane mühselige Ermittlungsarbeit zunichte gemacht werden.

Einheitliches Vorgehen beim Datenschutz für Bund und Länder nötig

Seit dem 25.05.2018 ist nach einer zweijährigen Übergangsfrist in ganz Europa die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gültig. Darin steht, dass personenbezogene Daten nach wie vor als besonders schützenswert anzusehen sind. Der elektronische Rechtsverkehr (kurz: ERV) ist in Deutschland gerade in seiner Einführungsphase, die noch einige Jahre dauern kann. Dieser ERV ist in den Bundesländern allerdings unterschiedlich geregelt. Hier erscheint eine einheitliche Standardlösung für Bund und Länder ratsam. Die Behörden arbeiten ohnehin länderübergreifend zusammen und die Ermächtigung und Beeidigung von Übersetzern und Dolmetschern gilt auch schon lange Jahre bundesweit.

Bester Datenschutz durch Vereidigung von Übersetzern und Verschlüsseln von Daten

Der Schutz hochsensibler personenbezogener Daten kann nur gelingen, wenn sich die  Behörden, die diese Daten verwalten, ganz selbstverständlich dem Datenschutz auf höchstem Niveau verpflichten. Das kann bei Übersetzungen und Verdolmetschungen in der Justiz dann gelingen, wenn ausschließlich amtlich ermächtigte Übersetzer und Dolmetscher ganz direkt beauftragt werden. Und zwar ohne Umweg über nicht ermächtigte Agenturen, und nur per verschlüsseltem elektronischen Versand von Unterlagen. Dazu können Behörden den ermächtigten Übersetzern und beeidigten Dolmetschern etwa ein spezielles verschlüsseltes Postfach stellen. Man könnte den verschlüsselten Versand zur Vorschrift machen; auch der Dokumentenaustausch über sichere Cloud-Lösungen ist denkbar – mit Servern, die sich tatsächlich nur innerhalb der EU befinden und die nur über sichere Wege arbeiten.


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