Der BDÜ Nord hat mit Herrn Rechtsanwalt Hermann J. Bauch, der auch als Schiedsrichter des BDÜ und als Justiziar des BDÜ e. V. tätig ist, einen Beratungsvertrag über eine sogenannte „Erstberatung“ für unsere Mitglieder abgeschlossen.
Die Kosten für die Erstberatung trägt der BDÜ Nord mit einer monatlichen Pauschale.
Die erste Beratung umfasst eine erste rechtliche Einschätzung der Angelegenheit im Rahmen eines Gespräches oder einer schriftlichen Auseinandersetzung mit den Fragen des jeweiligen Mitglieds. Die Erstberatung soll unsere Mitglieder in die Lage versetzen zu entscheiden, ob sie die Angelegenheit in rechtlicher Hinsicht weiterverfolgen sollen/wollen oder nicht. Dabei kann die Erstberatung verständlicherweise nur zu einer Entscheidungshilfe führen und nicht die vollständige Lösung des an den Anwalt herangetragenen Problems bieten.
Das Erstberatungsgespräch umfasst daher nicht die Abfassung von Schreiben an die Gegenseite oder das Führen von Telefonaten mit dem Gegner und dessen Anwalt, sondern sie beschränkt sich ausschließlich auf die unmittelbare erste rechtliche Einschätzung des von unseren Mitgliedern geschilderten Sachverhaltes.
Um eine effektive Vorbereitung auf das Gespräch zu gewährleisten, ist es sicherlich je nach Umfang des Sachverhaltes sinnvoll, den Sachverhalt per E-Mail zu schildern und ggf. vorhandene Unterlagen (Aufträge, Korrespondenz mit dem Gegner etc.) beizufügen.