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BDÜ Nord mischt sich bei Gesetzesänderungen zum Gerichtsdolmetschen ein

Hamburg, 22. Februar 2020 | 18. Januar 2021

 

DOLMETSCHEN BEI GERICHT: FÜR GERECHTE BEZAHLUNG UND GUTE QUALITÄT

BDÜ Nord mischt sich bei Gesetzesänderungen zum Gerichtsdolmetschen ein

Zuletzt hat der Bundestag gleich zwei Gesetze verabschiedet, die unsere Berufe betreffen: die Änderung zum Justizvergütungsgesetz (JVEG-ÄndG 2020) und das Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG). In beiden Fällen haben der BDÜ Nord und der BDÜ Stellungnahmen eingebracht, die bei der politischen Entscheidungsfindung berücksichtigt wurden.

Das Gerichtsdolmetschergesetz regelt, wer als Dolmetscher vor Gericht auftreten darf und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen. Diese sind in den Bundesländern uneinheitlich: Sie reichen von sehr strengen Beeidigungsverfahren in Hamburg bis hin zu laxeren Regelungen in einigen anderen Bundesländern. Auch die Verfahren zur Erlangung der Beeidigung sollen jetzt vereinheitlicht werden. Der BDÜ Nord hat in seiner Stellungnahme insgesamt 17 verbesserungswürdige Punkte genannt – der Tenor: alle Dolmetscher vor Gericht brauchen eine gute und nachweisbare fachsprachliche Ausbildung – ganz gleich ob die Kollegen aus Deutschland oder anderen Ländern kommen.

In Berlin stieß unser Schreiben auf ein positives Echo: das Büro des niedersächsischen Bundestagesabgeordneten Müller hat die Stellungnahme der Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgelegt. Das neue Gesetz soll Mitte 2021 in Kraft treten. „Damit ist die Kuh aber noch nicht ganz vom Eis“, gibt BDÜ-Nord Vorsitzende Catherine Stumpp zu bedenken. „Denn nun geht es darum, wie das neue Bundesgesetz in 16 Bundesländern in Landesrecht umgesetzt werden wird.“

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Die Regelung, dass das Dolmetschen bei Gericht und Polizeibehörden über Rahmenverträge abgerechnet werden darf, ist dann endlich vom Tisch. Diese Verträge waren als Modell für Kollegen gedacht, die regelmäßig von Behörden gebucht werden und daher zu einem geringeren Stundensatz arbeiten. Für die Abschaffung dieses Paragraphen und damit dieser Verträge hatten sich der BDÜ Nord und der BDÜ Bundesverband schon seit langem eingesetzt. Mit Erfolg: im aktuellen vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Änderung des JVEG (JVEG-ÄndG 2020) ist der entsprechende Passus, der Rahmenverträge ermöglicht, nicht mehr enthalten.

Die Regelung war uns seit langem ein Dorn im Auge: Durch den Abschluss von Rahmenverträgen war es den Behörden und Gerichten möglich, Stundensätze weit unterhalb der JVEG-üblichen rund 70 € für Dolmetscherleistungen zu bezahlen. Die Gefahr dabei: Qualitätsverlust durch Unterbezahlung; es waren kaum noch kompetente Kollegen bereit, zu den oft viel zu niedrigen angebotenen Sätzen für Behörden und Gerichte zu arbeiten. Wir freuen uns, wenn dies hoffentlich bald ein Ende hat.

Bundesrat muss noch grünes Licht geben

Das neue JVEG muss allerdings noch den Bundesrat passieren. Auch hier bleibt der BDÜ Nord am Ball. „Wir haben schon in unseren vier Bundesländern um Nachbesserungen gebeten und Hinweise wegen einiger Unklarheiten angebracht“, fasst Catherine Stumpp zusammen. Der BDÜ Nord hat seine ergänzende Stellungnahme bereits an die Entscheidungsträger verschickt. Die Hauptpunkte: weitere Forderungen für eine gerechte Bezahlung – angefangen vom Ausgleich für Mehraufwand bei besonders komplizierter Fachsprache bis hin zu Ausfallentschädigung bei Terminsaufhebungen. Wir werden Sie über die Weiterentwicklung in beiden Gesetzgebungsverfahren informiert halten. 


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