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Bremen: BDÜ setzt sich für Dolmetscher und Übersetzer ein

Als Berufsverband haben wir mit dem LG Bremen Kontakt aufgenommen, um uns den Sachstand zur Eintragung der beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer am Landgericht Bremen schildern lassen. Dort sagte man uns, die zuständige Sachbearbeiterin sei nun dabei, sämtliche Neuanträge gemäß dem entsprechenden neuen Bremischen Gesetz aufzuarbeiten und zu überprüfen. Die verwaltungstechnischen Vorgaben lägen erst seit Oktober 2015 vor. Bereits bestehende Beeidigungen und Ermächtigungen können nicht problemlos in die landesweite Datenbank (und damit in die Bundesdatenbank) übertragen werden, da auch für sie dringend die Datenschutzerklärung auszufüllen und unterschrieben einzusenden ist, dass die Betroffenen mit der Veröffentlichung ihrer Daten einverstanden sind. Die bereits beeidigten und ermächtigten Dolmetscher und Übersetzer haben ein gesondertes Formular zur Datenschutzerklärung erhalten und sind gehalten, nur dieses zurückzusenden - soweit noch nicht geschehen.

Dass die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Umsetzung erst seit Oktober 2015 verfügbar sind, liege an der etwas schleppenden Umsetzung durch die Politik; das LG versucht nach eigenen Angaben, sämtliche Anträge zügig zu bearbeiten. Man plant am LG Bremen, bis Juni/Juli 2016 sämtliche Neuanträge (etwa 265) und auch die bereits bestehenden Beeidigungen/Ermächtigungen durchgearbeitet und in die Liste aufgenommen zu haben.

Dolmetscher/Übersetzer mit bereits bestehenden Beeidigungen/Ermächtigungen sollen die ihnen bereits übersandte gesonderte Datenschutzerklärung mit dem Einverständnis zur Veröffentlichung ihrer Daten ausfüllen, datieren, unterschreiben und an das Landgericht Bremen zu Händen von Frau Kampen schicken. Dies gilt nur für diejenigen Dolmetscher und Übersetzer, die das noch nicht erledigt haben. Wer das bereits getan hat, braucht nichts weiter zu bearbeiten und sich nur in Geduld üben.

Dolmetscher/Übersetzer, die eine Beeidigung/Ermächtigung neu beantragen, sollten sich vor Versand ihrer Unterlagen an das Landgericht Bremen gemäß den Hinweisen des Landgerichts versichern, dass ihre Unterlagen vollständig sind. Auch hier ist es wichtig, dass die Datenschutzerklärung samt der Erlaubnis zur Veröffentlichung der Daten mit eingereicht wird.

Alle Betroffenen werden gebeten, von (wiederholten) Rückfragen an das Landgericht Abstand zu nehmen, da jedes Telefonat diesbezüglich die Bearbeitung durch die zuständige Sachbearbeiterin weiter verzögern könne.

Sämtliche Unterlagen sind zu finden auf der Website des LG Bremen. Punkt 7 der Anträge, die „Versicherung und Datenschutzerklärung“, ist für Neuanträge wichtig, da ohne dieses Einverständnis deren Daten nicht veröffentlicht werden können.

Diejenigen Dolmetscher/Übersetzer, die ihre Unterlagen (samt der Bestätigung über die Beeidigung/Ermächtigung) bereits in der Geschäftsstelle des BDÜ LV Nord eingereicht haben, werden in unserer Datenbank selbstverständlich entsprechend geführt. Für alle diejenigen, deren Unterlagen noch nicht vorliegen, wird dies leider erst nach der Bearbeitung durch das LG Bremen und anschließenden Versand an uns möglich sein.


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